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AGB

Fahrzeugübernahme

Wir stellen sicher, dass jedes Fahrzeug, das du mietest, sauber, geprüft und vollständig ist. Du erhältst ein vollständig aufgeladenes Fahrzeug und kannst direkt losfahren.

Rückgabe

Die Rückgabe erfolgt am Ende deiner Mietdauer. Für das Aufladen des Fahrzeugs berechnen wir eine geringe Gebühr.
Das Fahrzeug muss mit mindestens 80 % Ladung oder vollem Tank zurückgegeben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird neben den Lade-/Tankgebühren eine Pauschale von CHF 20.– berechnet.
Bei übermäßiger Verschmutzung behält sich die Cabline GmbH das Recht vor, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters extern reinigen zu lassen.

Nutzung & Fahrer
  • Das Führen des Fahrzeugs ist nur dem im Mietvertrag genannten Fahrer gestattet.

  • Zusätzliche Fahrer müssen vor Mietbeginn angegeben werden.

  • Eine Weitergabe oder Untervermietung des Fahrzeugs an Dritte ohne Zustimmung der Cabline GmbH ist untersagt.

  • Auslandsfahrten sind nur mit vorheriger Erlaubnis der Cabline GmbH gestattet.

Mieteranforderungen
  • Der Vertragspartner muss über eine Wohnadresse in der Schweiz verfügen.

  • Der Fahrzeuglenker muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines gültigen Schweizer Führerausweises sein.

  • Wir behalten uns vor, ein Depot zu verlangen.

Bei Abholung erforderlich:
  • Gültiger Ausweis (ID oder Pass) oder Aufenthaltsbewilligung

  • Führerausweis

  • Kreditkarte

Abholung und Vertragsabwicklung

Du kannst das Fahrzeug an verschiedenen Standorten abholen. Wir sind bestrebt, dir jederzeit ein einsatzbereites Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhältst du ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug.

Mietpreis und Versicherung

Unsere Mietpreise sind transparent und beinhalten alle Kosten.
Unsere Fahrzeuge sind vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt im Schadenfall beträgt in der Haftpflicht und Kasko jeweils CHF 1’500.–.

Mehr-Kilometer

Wir bieten Kilometerpakete an, die vor Mietbeginn zu einem attraktiven Preis hinzugebucht werden können.
Nicht inkludierte Mehrkilometer werden mit CHF 1.– pro Kilometer verrechnet.

Stornierungen und Vertragsauflösung

Wir verstehen, dass sich Pläne ändern können, und bieten deshalb flexible Stornierungsbedingungen an:

  • Stornierung mehr als 2 Wochen vor Vertragsbeginn: kostenlos

  • Stornierung 1 Woche vor Vertragsbeginn: 50 % des Mietbetrages bei Langzeitmiete, 75 % bei Mieten bis zu einem Monat

  • Stornierung weniger als 1 Woche vor Vertragsbeginn: 100 % des Mietbetrages

Die Miete ist stets im Voraus zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug behält sich die Cabline GmbH vor, das Mietfahrzeug ohne Vorankündigung zurückzunehmen und den Vertrag aufzulösen. Offene Forderungen werden auf dem Rechtsweg geltend gemacht.

Eigentum (Tesla-Modelle)

Für bestimmte Tesla-Modelle gilt:
a) Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass der Vermieter Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag zwecks Refinanzierung an Raiffeisen abtritt. Das Fahrzeug ist leasingfinanziert und bleibt im Eigentum der Raiffeisen. Vertragsänderungen oder -verlängerungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Raiffeisen.
b) Raiffeisen ist als Eigentümerin allein über das Mietobjekt verfügungsberechtigt.
c) Raiffeisen ist berechtigt, das Fahrzeug als ihr Eigentum zu kennzeichnen. Der Mieter ist verpflichtet, diese Kennzeichnung während der gesamten Mietdauer sichtbar zu erhalten.
d) Das Mietobjekt wird weder Zugehör noch Bestandteil eines Gebäudes, in dem es installiert wird. Raiffeisen kann ihr Eigentum jederzeit gegenüber Dritten geltend machen.
e) Der Mieter ist verpflichtet, eine drohende oder erfolgte Pfändung, Retention, Requisition, Beschlagnahme oder Konkurseröffnung unverzüglich schriftlich dem Vermieter und Raiffeisen zu melden sowie die zuständigen Behörden über das Eigentum der Raiffeisen zu informieren. Sämtliche Kosten zur Wahrung dieser Eigentumsrechte trägt der Mieter, soweit er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

Reparaturen und Haftung

Reparaturen werden von uns übernommen. Wir stellen sicher, dass du während der Mietdauer jederzeit sicher und geschützt unterwegs bist.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Bei Meinungsverschiedenheiten streben wir eine gütliche Einigung an. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist CH-8810 Horgen.
Es gilt ausschließlich Schweizer Recht.

info@cabline.ch