AGB
Fahrzeugübernahme:
Wir stellen sicher, dass jedes Fahrzeug, das du mietest, sauber, geprüft und vollständig ist. Du erhältst ein vollständig aufgeladenes Elektrofahrzeug und kannst direkt losfahren,.
Rückgabe:
Die Rückgabe erfolgt einfach am Ende deiner Mietdauer. Für das Aufladen des Fahrzeugs berechnen wir eine geringe Gebühr.
Das Fahrzeug muss mit mindestens 80% Ladung oder einem vollen Tank retourniert werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird neben den Tank-/Ladegebühren eine Pauschale von CHF 20.- berechnet.
Bei übermässiger Verschmutzung behält sich der Vermieter das Recht vor, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters extern reinigen zu lassen.
Mieteranforderungen:
Als Mieter benötigst du lediglich einen gültigen Schweizer Führerschein und einen Wohnsitz in der Schweiz. Mieter BPT 121 brauchen die dafür nötigen Lizenzen und Bewilligungen der Behörden
Abholung und Auslandsfahrten:
Du kannst das Fahrzeug an verschiedenen Standorten abholen. Auslandsfahrten sind erlaubt, und wir stellen sicher, dass du alle erforderlichen Dokumente erhältst.
Vertragserfüllung:
Wir sind bestrebt, dir jederzeit ein einsatzbereites Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Sollte dies einmal nicht möglich sein, bieten wir dir gegebenenfalls ein passendes Ersatzfahrzeug an.
Mietpreis und Versicherung:
Unsere Mietpreise sind transparent und beinhalten alle Kosten. Wir bieten eine umfassende Versicherung mit einem niedrigen Selbstbehalt an.
Stornierungen und Vertragsauflösung:
Wir verstehen, dass sich Pläne ändern können. Deshalb bieten wir flexible Stornierungsbedingungen an. Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs gelten bestimmte Bedingungen, die wir gerne mit dir besprechen.
- Stornierung früher als 2 Wochen vor Vertragsbeginn: kostenlos.
- Stornierung 1 Woche vor Vertragsbeginn: 50% des Mietbetrages bei Langzeitmiete, 75% bei Mieten bis zu einem Monat.
- Stornierung weniger als 1 Woche vor Vertragsbeginn: 100% des Mietbetrages.
Bezahlung der Miete:
Die Miete ist immer im voraus zu bezahlen. Bei nicht einhalten der Fristen, behält sich die Cabline GmbH vor, eine sofortige Rücknahme des Mietfahrzeugs ohne Vorankündigung in die Wege zu leiten und den Vertrag aufzulösen. Offene und zukünftige Forderungen werden auf dem Rechtsweg eingefordert.
Eigentum
Für manche Tesla Modelle gilt:
a) Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag zwecks Refinanzierung an Raiffeisen, abtritt. Das unter diesem Mietvertrag gemietete Mietobjekt ist leasingfinanziert und befindet sich im ausschliesslichen Eigentum der refinanzierenden Leasinggesellschaft, also der Raiffeisen. Allfallige Änderungen oder Verlängerungen des Mietvertrages zwischen Vermieter und Mieter bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Raiffeisen. Bis auf weiteres gilt die Zustimmung der Raiffeisen als gegeben.
b) Raiffeisen ist als Eigentümerin im rahmen des Leasingvertrags allein über das Mietobjekt verfügungsberechtigt.
c)Raiffeisen ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, das Mietobjekt durch Stempel oder auf ähnliche Weise als ihr Eigentum zu kennzeichnen. Der Mieter verpflichtet sich gegebenenfalls, während der ganzen Mietdauer den Stempelaufdruck bzw. die anderen Merkmale, die der Identifizierung des Mietobjektes dienen, gut lesbar zu erhalten.
d)Das Mietobiekt wird weder Zugehör noch Bestandteil des Gebäudes, in welchem es installiert ist. Raiffeiser kann ihr Eigentum jederzeit nach Ihrem Ermessen gegenüber Dritten notifizieren.
e)Der Mieter ist verpflichtet, eine drohende oder durchgeführte Pfändung, Retention, Requisition, Verarrestiesierung oder Beschlagnahme des Mietobjekts oder eine allfallige Konkurseröffnung über ihn umgehend mit ein geschriebenem Brief dem Vermieter und Raiffeisen zu melden und das zustandige Betreibungsamt, Kon- kursamt oder die Strafuntersuchungsbehörde sowie andere zuständige Behörden in der Schweizoder im Aus- land auf das Eigentum der Raiffeisen am Mietobjekt hinzuweisen. Der Mieter trägt alle Kosten, die Raiffeisen bei der Geltendmachung ihres Eigentums am Mietobjekt entstehen, soweit er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Reparaturen und Haftung:
Reparaturen werden von uns übernommen, und wir stellen sicher, dass du während der Mietdauer sicher und geschützt bist.
Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Bei Meinungsverschiedenheiten streben wir eine gütliche Einigung an. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist CH-8810 Horgen.
Wir sind bestrebt, dir ein nahtloses und angenehmes Mietervaring zu bieten. Bei Fragen stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung.
info@cabline.ch